IKS (Internes Kontrollsystem)
Für Sie als Unternehmer wird es immer schwieriger, ihre Überwachungs- und Kontrollfunktion auszuüben. Darüber hinaus verlangen seit 1. Juli 1998 - eingeführt durch das Insolvenzrechtsänderungsgesetz (IRÄG) 1997 - das GmbH-Gesetz und das Aktiengesetz ein internes Kontrollsystem, das den Anforderungen des Unternehmens entspricht.
Überwachung und Kontrolle ist eine unabdingbare Managementaufgabe. Wir unterstützen Sie mit Hilfe des internen Kontrollsystemes (IKS), dass
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durch kriminelle oder fahrlässige Handlungen das Unternehmensvermögen nicht geschädigt wird |
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durch Rationalisierungen und Kostensenkungen die betriebliche Effizienz verbessert wird und |
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die Zuverlässigkeit des Rechnungs- und Berichtswesens gewährleistet wird. |