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IKS (Internes Kontrollsystem)

Für Sie als Unternehmer wird es immer schwieriger, ihre Überwachungs- und Kontrollfunktion auszuüben. Darüber hinaus verlangen seit 1. Juli 1998 - eingeführt durch das Insolvenzrechtsänderungsgesetz (IRÄG) 1997 - das GmbH-Gesetz und das Aktiengesetz ein internes Kontrollsystem, das den Anforderungen des Unternehmens entspricht.

Überwachung und Kontrolle ist eine unabdingbare Managementaufgabe. Wir unterstützen Sie mit Hilfe des internen Kontrollsystemes (IKS), dass

durch kriminelle oder fahrlässige Handlungen das Unternehmensvermögen nicht geschädigt wird
durch Rationalisierungen und Kostensenkungen die betriebliche Effizienz verbessert wird und
die Zuverlässigkeit des Rechnungs- und Berichtswesens gewährleistet wird.
 
 
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